Das Millionen-Geschäft mit den Klingelton-Lizenzen steht vor einer grundlegenden Veränderung durch ein neues BGH-Urteil. Dabei sind sogar Rückanforderungsansprüche für gezahlte Lizenzgebühren nicht unwahrscheinlich. Welche Folgen hat dies für den Mobile Content-Markt? Noch vor der offiziellen Urteilsverkündung des Bundesgerichtshofs über Lizenzgebühren bei Handy-Klingeltönen gewährt der verantwortliche Rechtsanwalt Dr. Johannes Ulbricht von Michow & Partner Rechtsanwälte in einem Experten-Workshop exklusive Einblicke in die Entscheidung und die voraussichtlichen Konsequenzen für Anbieter und Lizenzgeber von Klingeltönen. Der Mobile Content Day Experten-Workshop findet am 09. Dezember 2008 in Köln statt.
Das BGH-Urteil über die Lizenzen für Handy-Klingeltöne hat weitreichende Auswirkungen auf die Mobile Content-Branche - weit über den Bereich der Klingeltöne hinaus. Das Oberlandesgericht Hamburg hielt 2005 eine doppelte Lizenz an die Gema und den Musikverlag für rechtmäßig. Im Revisionsverfahren, das Dr. Johannes Ulbricht führte, wird der BGH aller Voraussicht nach das zweistufige Lizenzmodell für unzulässig erklären. Der Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht teilt nun exklusive Vorab-Informationen zur Entscheidung vor der offiziellen Urteilsverkündung in einem Experten-Workshop mit: "Seit 2004 befassen wir uns intensiv mit diesem Thema und können die Auswirkungen des BGH-Urteils aus erster Hand beurteilen. So sind wir in der Lage, das Urteil im Detail und die daraus entstehenden Szenarien zu den bevorstehenden Veränderungen der Geschäftsmodelle zu erörtern."
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs wird sich auch -vor allem in finanzieller Hinsicht- ganz erheblich auf die Klingeltonanbieter auswirken. Der Experten-Workshop klärt Geschäftsführer und Leiter der Rechtsabteilung im Bereich der Musik- und Lizenzindustrie über die Entscheidung, die Konsequenzen für Anbieter und Lizenzgeber und die Veränderungen derzeitiger Geschäftsmodelle auf.


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geschrieben am 13.11.2008 13:32