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Verbot bestimmter Telefone ab 2009


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Nutzer von bestimmten schnurlosen Telefonen müssen sich bald ein neues Gerät zulegen. Betroffen sind Funktelefone der alten Standards CT1+ und CT2. Deren Frequenzbereiche werden ab 01.01.2009 anderweitig genutzt. Ab diesem Zeitpunkt dürfen diese Geräte nicht mehr betrieben werden. Ansonsten können hohe Kosten anfallen. Mit dem Standard "Digital Enhanced Cordless Telephone" (DECT) steht aber schon seit vielen Jahren eine moderne und abhörsichere Alternative zur Verfügung. "Mit inzwischen rund 750 Millionen weltweit verkauften Telefonen ist DECT neben dem GSM-Standard für Handys eine europäische Erfolgsgeschichte in der Telekommunikation", sagt Bitkom-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer. Bitkom beantwortet die wichtigsten Fragen zum kommenden Nutzungsverbot der genannten Funktelefone:

  • Warum werden Funktelefone mit dem analogen Standard CT1+ und dem digitalen Standard CT2 ab Januar 2009 verboten?

  • Die Frequenzzuteilung für analoge Schnurlos-Telefone nach dem "CT1+ Standard" war von Anfang an befristet. Schon vor zehn Jahren stand fest, dass diese Ende 2008 ausläuft und der Frequenzbereich dann anderweitig genutzt wird. Gleiches gilt für den digitalen Übertragungsstandard CT2, der jedoch überwiegend in Großbritannien verbreitet ist. Alle Geräte nach dem so genannten DECT-Standard dürfen demgegenüber weiter genutzt werden. Sie arbeiten im Frequenzbereich 1880-1900 Megahertz.

  • Sind überhaupt noch "CT1+ Geräte" in Deutschland in Betrieb?
  • In Deutschland sind noch zahlreiche "CT1+ Geräte" in Betrieb. Sie werden weiterhin verkauft. Einige unseriöse Händler versuchen, mit der unbegründeten Angst einiger Verbraucher vor dem so genannten "Elektrosmog" Geschäfte zu machen. Sie preisen die veralteten Geräte als vorgeblich besonders umweltfreundlich an.

  • Wie können Verbraucher ein "CT1+ Funktelefon" erkennen?

  • Auf den betroffenen Geräten ist meist nicht vermerkt, nach welchem Standard sie arbeiten. Verbraucher sollten zunächst in die Bedienungsanleitung ihres schnurlosen Telefons schauen, ob sie einen Hinweis auf CT1+, CT2 oder einen der Frequenzbereiche 885-887, 930-932 oder 864-868 Megahertz finden. Wer keine Betriebsanleitung mehr besitzt, sollte sich im Internet oder direkt beim Hersteller informieren.

    Zudem können die Verbraucher einen Selbstversuch starten: Dafür müssen sie sich bei einem Testgespräch immer weiter von der Basisstation entfernen. Bei analogen Geräten reißt die Verbindung nicht schlagartig ab. Die Gesprächsverbindung wird jedoch durch ein zunehmendes Rauschen überlagert. Bei digitalen Schnurlostelefonen hingegen - etwa nach dem DECT-Standard - bleibt das Rauschen praktisch konstant. Mit wachsender Entfernung zur Basisstation kommt es aber zu abrupten Aussetzern. Der Gesprächspartner klingt abgehackt, ähnlich wie bei schlechten Verbindungen beim Handy. Wichtig: Im Freien kann die Reichweite sowohl der digitalen, als auch der analogen Telefone bis zu einigen Hundertmetern betragen.

  • Wird bestraft, wer seine alten "CT1+ Funktelefone" ab Januar weiter nutzt?

  • Telefonbesitzern drohen hohe Kosten, wenn sie die alten Telefone weiterhin nutzen. Stellt die Bundesnetzagentur diesen Missbrauch fest, muss der Besitzer die Kosten für die Ermittlung der Störungsquelle tragen. Zu diesem meist vierstelligen Betrag kann ein Bußgeld für eine Ordnungswidrigkeit kommen.

  • Werden Besitzer alter "CT1+ Funktelefone" entschädigt?

  • Das Auslaufen der Zuteilung für CT1+ und CT2 ist seit vielen Jahren bekannt. Eine Entschädigung für die Besitzer der Telefone wird es weder vom Bund noch den zukünftigen Nutzern der Frequenzen geben. Wer aber erst kürzlich ein solches Gerät gekauft hat, ohne vom Händler auf das kommende Nutzungsverbot hingewiesen worden zu sein, sollte auf einen Umtausch gegen ein weiterhin zulässiges DECT-Gerät drängen.

  • Wie sind alte Gerät zu entsorgen?

  • Seit März 2006 sind alle alten Elektro- und Elektronikgeräte geordnet zu entsorgen. In allen Kommunen befinden sich Sammelstellen, bei denen die Geräte kostenlos abgegeben werden können.

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    Autor: Christopher Link
    Datum: 26.11.2008 | 10:21 Uhr
    Quelle: Pressemitteilung


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